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Herzog Johann Casimir; Statue an der Fassade des nach ihm benannten Gymnasiums in Coburg;

 Veit Tümpel 1628, anstelle einer älteren Arbeit von Nicolaus Bergner.(Lehfeldt-Voss)  Kindheit und Jugend des Herzogs waren durch schlimme Ereignisse überschattet; lag hier der Schlüssel für manche Züge  seines späteren Verhaltens? Hatte er im Falle des strittigen Erbanspruchs ein  “Jülich-Cleve-Berg ein Über-Kompensationsbedürfnis? Aufnahme H.D.Bürger

Margarete Karolina Kinner

Johann Casimir von Sachsen – Coburg (1564 – 1633)

Magisterarbeit an der Ludwig-Maximilian-Universität München

München 1990

Die Seiten-Angaben beziehen sich auf die Arbeit der Autorin in gebundener Form.

Die Autorin widmet ein Kapitel der Angelegenheit „Jülich-Cleve-Berg“.

Interessant sind in diesem Zusammenhang aber auch die Ausführungen, welche sich mit dem Menschen,  der persönlichen Entwicklung des Johann Casimir befassen; hier  insbes. S. 29 - 35, 43 - 49 u. S. 100 ff und dann nochmals unter „Zusammenfassung“ ; 107 ff. Kindheit und Jugend verliefen sehr unterschiedlich von dem, was bei Personen seines Standes zu erwarten gewesen wäre. In diesem Zusammenhang  zitiert die Autorin   auf S. 107 Gerhard Heyl,  â€žJohann Casimir von Sachsen-Coburg“, Coburg 1980, der  Spätfolgen für wahrscheinlich hält.  Wir dürfen uns  bei der Betrachtung der Lebensgeschichte des Johann Casimir nicht etwa von bürgerlichen Idealvorstellungen von einem guten   Familienleben leiten lassen. Die Autorin weist  darauf hin, dass in den fürstlichen Dynastien  Distanz der Eltern zu den Kindern durchaus   üblich war, die Erziehung oblag meist den Hofleuten (u.a. S. 29, 107). Bei Johann Casimir liegen aber im Verhältnis zu seiner Herkunft und seinem  Stand sehr ungünstige  Umstände vor. Die Verfasserin weist darauf hin (S. 107), dass Johann Casimir von Geburts wegen zu den “edelsten Familien des Reiches” gehörte und ihm eine glänzende Zukunft gewiss schien, wenn eben nicht viel davon zerstört worden wäre.

Johann Casimir wurde am 12. April 1564 geboren, und zwar auf Schloss Grimmenstein in Gotha. Um diese Zeit war sein Vater, Herzog Johann Friedrich „der Mittlere“ bereits in die „Grumbach’schen Händel“ (hierzu S. 22 ff) verstrickt. Ab Dezember 1566 kam es zur „Reichsexecution“ gegen den mittlerweile geächteten Herzog. Gotha wurde belagert, und zwar von  Kurfürst August von Sachsen, dem Albertiner, aber auch dem  Bruder Johann Friedrichs, dem Ernestiner Johann Wilhelm. Die Festung Grimmenstein galt damals als uneinnehmbar, aber bereits nach vier Monaten erhob sich die Besatzung gegen die Führung, setzte den Herzog, Grumbach und seine engsten Berater gefangen und übergab die Festung an die Belagerer. Der Herzog wurde in lebenslange Gefangenschaft nach Österreich abgeführt.

Die Kinder gerieten nun unter Vormundschaft, zunächst von Herzog Johann Wilhelm. Die weitere Erziehung und Ausbildung war mit mehreren Ortswechseln verbunden. Es kam schließlich zur sog. Restitution, d. h. der Einsetzung in das neu geschaffene Herzogtum Sachsen – Coburg im Jahre 1572 (hierzu S. 36 - 42).

Noch immer war Johann Casimir aber erst acht Jahre alt und daher  mit seinem Bruder Johann Ernst weiterhin unter Vormundschaft, während die Mutter, Elisabeth von der Pfalz, sich überwiegend  in Österreich bei dem gefangenen Gatten aufgehalten hat, um sich vergeblich für seine Freiheit einzusetzen.

Vormünder waren die Kurfürsten August von Sachsen, Friedrich III von der Pfalz und Johann Georg von Brandenburg. Es sollte der Albertiner dominieren.  Dieser sowie dessen Statthalter sollen sich aus dem Vermögen des neuen Staates erheblich bereichert haben (S. 52 u.a.). “Vormundschaft” kann hier im Wortsinne auch als “Bevormundung” gesehen werden.

Schliesslich kam es mit Volljährigkeit zum Regierungsantritt im Jahre 1586, zunächst auch im Namen des jüngeren Bruders Johann Ernst (die Teilung des verbliebenen Herrschaftsgebietes folgte 1596).

 

Die ersten Regierungsjahre sind durch übermäßigen Aufwand gekennzeichnet, man lebte über die Verhältnsse (S. 52ff).

Auch nach dem Tod des Vormunds, Kurfürst August im Jahre 1586, übte der kursächsiche Hof weiterhin großen Einfluss aus (S. 90 ff). Ebenfalls 1586 die Hochzeit mit der kursächsischen Prinzessin Anna. Dies sollte die Normalisierung des Verhältnisses Albertiner - Ernestiner bewirken (S. 91), allerdings verlief die Ehe unglücklich.

Hoher Aufwand forderte auch die Bautätigkeit des Herzogs (S. 105 ff) :

Zunächst an dem Residenzschloss Ehrenburg, hier insbesondere die Front zur heutigen Steingasse zu mit dem Prachtportal und dem Runderker.  Weitere Bauten aus dieser Ära sind bekanntlich die herzogliche Kanzlei (Stadthaus), das Zeughaus, das Gymnasium, die „Kemenate“, Herrngasse 4, Herrngasse 17, auf der Veste die südlichen Bastionen „Rautenkranz“ und „Bunter Löwe“.

Nicht zuletzt das geradezu gigantische Epitaph für die Eltern im Chor der Morizkirche.

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Hinter den Statuen, welche Herzog Johann Friedrich und seine Gattin darstellen, ist eine Szene dargestellt, die nach h. M. alttestamentaren Ursprungs ist. Sie stellt die Überführung des Leichnams Jakobs aus Ägypten nach Kanaan dar (Genesis, 50, 7 - 12. Dies soll eine Anspielung auf die Überführung der Leichname des Herzogs Johann Friedrich und siner Gemahlin von Steyr nach Coburg sein ( Kinner, S. 106, so auch Lehfeldt-Voss: “Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens”, 1906). Weitere Bilder: Historische Grabdenkmale Aufnahmen: H.D.Bürger

Die Autorin Kinner betont die politische Bedeutung dieses gewaltigen Grabmals und beruft sich auf eine Abhandlung von Richard Teufel: “Die Morizkirche zu Coburg”, Coburg 1965.

Zur Sache des Erbfolgestreits führt Margarete Karolina Kinner  aus: (S. 92ff). Die Fußnoten im wurden im Rahmen dieses Zitats anhand der Angaben der Autorin in den Text gezogen.

Zitat:

Durch den Tod des letzten Herzogs von Jülich im Jahre 1609 wurde der Besitz der Länder Jülich, Cleve und Berg frei. Während Kursachsen seine Ansprüche schon lange vor dem Ableben Johann Wilhelms angemeldet hatte, wurde man sich in Coburg der Rechte des ernestinischen Hauses erst bewusst, als der Streit schon in vollem Gange war. Johann Casimir, sein Bruder Johann Ernst und die Vettern von Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg besaßen auf Grund des Ehevertrages ihrer gemeinsamen Großmutter, der Prinzessin Sibylle von Cleve, mit Johann Friedrich dem Großmütigen von Sachsen das bessere Recht (Anm. 299 = Hinweis auf die Geschichte Johann Kasimirs von Gruner, Coburg 1783, hier S. 59). Karl V. hatte noch zusätzlich 1546 in einem Vertrag die Erbfolge der Ernestiner bestätigt (300 = kein Quellenhinweis, sonder allg. Hinweis auf die komplizierte und umstrittene Rechtslage).

Obwohl die Ansprüche Johann Casimirs und seiner Verwandten gerechtfertigter waren als die kursächsischen, hat sich der Herzog von dem mächtigen Vetter zur gemeinsamen Verfolgung der Interessen bestimmen lassen (301 =  Hinweis auf Walter Heins; “Herzog Johann Casimir und der 30jährige Krieg, In “Aus der Heimat”, Coburg 1930). Kursachsen erwartete die Befriedigung seiner Jülich'schen Ansprüche von der "Gerechtigkeit und Macht" des Kaisers und hielt jenen für den einzigen zuständigen Richter (302 = Heinrich Glaser, “Die Politik Herzogs Johann Casimirs, Jena 1985, S. 62). Dieses Vertrauen teilten die ernestinischen Herzöge keineswegs. Verzögerungen und Zweideutigkeiten des Prager Hofes waren nur dazu angetan, das Mißtrauen Johann Casimirs und seines Bruders zu bestärken.

Die Überzeugung wurde gefestigt, daß die kursächsische Politik falsch sei, daß sie andere Bahnen einschlagen müsse. Es sollte ein Ausgleich mit Brandenburg und Pfalz-Neuburg getroffen werden, der sowohl den drei Fürstenhäusern, wie auch dem Kaiser genehm sei. Dazu wurde eine Versammlung in  Jüterbog) einberufen (303= Gruner S. 62). Die Konferenz wurde allerdings zum Misserfolg. Trotzdem mahnten die Herzöge zur Verständigung, während ihnen die kurfürstlichen Räte die Unannehmbarkeit der brandenburgischen Vorschläge entgegenhielten. "Dem Bedenken der Ehrlichkeit des kaiserlichen Hofes gegenüber betonten die Kursächsischen seine Gerechtigkeit. Und als die herzoglichen Räte darauf hinwiesen, daß der Besitz der Lande, auch wenn sie vom Kaiser Sachsen zugesprochen würden, doch nur durch einen Krieg zu erreichen sei, in dem die Possedierenden ihrer mächtigen Verbündeten wegen im Vorteil wären, so hoben die Räte des Kurfürsten die Macht des Kaisers hervor und stellten die Unterstützung der Possedierenden durch Frankreich und die Union als zweifelhaft hin" (304 = Glaser S. 47). Der Kaiser bewies seinen guten Willen, indem er im Oktober 1610 eine Kommission nach Köln berief, die die Bereinigung der Jülich'schen Erbfolge zur Aufgabe hatte (305 = Hönn: “Sachsen-Coburgische Historia”, Leipzig 1700, II S. 235).

Karche (306; Jahrbücher  S. 68) berichtet von dem Ergebnis: So wenig er auch mit "aller dieser sich gegebenen Mühe ausrichtete, so ist gleichwohlen anmerkungswürdig, daß seit dieser Zusammenkunft in Cölln, die Herren Herzoge zu Sachsen, den Titul von denen Jüdlichischen und ander dahin gehörigen Landen angenommen haben und denselben auch noch jetzo zum Beweis ihrer auf diese sämmtliche Lande habende Rechte, führen und beibehalten."

Große Opfer, auch finanzieller Art, hatte Johann Casimir für den Erwerb der Lande Jülich-Cleve-Berg gebracht. Zwar wurden beide sächsischen Linien 1610 vom Kaiser mit jenen Ländern belehnt, bekamen jedoch davon weiter nichts, als Titel und Wappen derselben, die sie seitdem den ihrigen einverleibt hatten.

Anmerkungen hierzu:

In Coburg wurde reichlich von den “Anspruchswappen” Gebrauch gemacht. Auch in zahlreichen Urkunden seit Johann Casimir führen die Herzöge diese Titel. Die anderen Wettiner verfuhren übrigens  ebenso.

Die Autorin hat die Persönlichkeitsentwicklung des Johann Casimir überzeugend dargestellt. Ganz sicher liegt ein Widerspruch vor zwischen der Herkunft des Johann Casimir und seinen faktischen Lebensumständen. Das gilt insbesondere für die Kindheit, aber wohl auch noch für die Regierungsjahre.

Hätte Herzog Johann Casimir er in dem Erbfolgestreit um Jülich-Cleve-Berg ganz oder wenigstens teilweise Erfolg gehabt, dann hätte dies für ihn  Macht und Reichtum ganz entscheidend verbessert. Er hätte das Leben führen, Hof halten können, das ihm von seiner Herkunft her zustand und wie er das er am Hofe in Dresden erlebt hat. Hätte er alle umstrittene Gebiete erlangt, dann hätte er sich als gleichrangig mit Kursachsen einschätzen können. Johann Casimir  hatte offenbar ein recht ausgeprägtes Bedürfnis nach  Kompensation.

Johann Casimir liebte zu Anfang eine zu aufwändige Hofhaltung, setzte sich Bau-Denkmale im wörtlichen Sinne, verherrlichte demonstrativ seinen als Rechtsbrecher geächteten Vater, obwohl das Verhältnis keineswegs besonders herzlich war.

Die einzelnen Rechtspositionen im Erbfolgestreit werden von der Autorin nicht näher gewürdigt, es ist dies allerdings ein äußerst verwickeltes um kompliziertes Gebiet. Es bleibt das Ergebnis des Scheiterns, insbesondere an den “vollendeten Tatsachen”,  faktischen, der Besitzergreifung durch Brandenburg und Pfalz-Neuburg, also Hohenzollern und Wittelsbacher. Für diese Dynastien war ihr Erfolg eine Station auf ihrem Aufstieg. Die Hohenzollern sollten zweihundert Jahre später alles mit Ausnahme der kleinen Herrschaft Ravenstein bekommen.

Hans Detlef Bürger

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