Alle Kommentare geben ausschliesslich die Meinung und Einschätzung des Verfassers wieder, nicht eine Stellungnahme des Thüringerwald-Vereins Coburg.

Naturschutzfachliche Argumente vermisst.

Wenn der „Bund Naturschutz“ aus naturschutzfachlicher Sicht gegen einen Flugplatzneubau im Coburger Land Stellung bezieht, dann geht dies sicher in Ordnung. Dies gilt natürlich auch für die Diskussion im Vorfeld eines Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahrens. In diesen Verfahren aber ist die Anhörung ohnehin gesetzlich vorgeschrieben (§§ 63 ff  "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)).
Etwas eigenartig liest sich dagegen ein Bericht in der „np“ v. 4. Mai 2011. Demnach wollen die „Gegner des Projekts“, u.a. der Bund Naturschutz, EU-subventionsrechtliche Einwendungen gelten machen und sich direkt an die EU-Kommission wenden.  Mit naturschutzfachlichen Argumenten hat dies indes eigentlich nichts mehr zu tun. In eine offizielle Stellungnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetzt dürften derartige Argumente jedenfalls nicht eingebracht werden. Zudem läuft gleichzeitig die Diskussion um den Flughafen Hof. Hier sehen die beteiligten Kommunen offenbar keine eu-rechtlichen Bedenken gegen eine Kostenbeteiligung.
Jedenfalls finde ich nicht gut, wenn dem Flugplatzthema unter Beteiligung des Bundes Naturschutz fast eine ganze Seite in der Zeitung steht und kein Wort über Naturschutz.

 

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