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Nochmals zum Thema „Reutsee“
Auszugsweise aus „Das Farnkraut“ Nr. 4/1967
Regierung gegen Zweckentfremdung / Neue Zersiedlungs-Gefahr
Die auch von Coburgern gern aufgesuchte Reutsee-Erholungslandschaft bei Sulzdorf a. d. Lederhecke im Landkreis Königshofen wird nicht zu einem „Wochenendparadies" zweckentfremdet. Die Regierung von Unterfranken hat diesem Projekt ihre Zustimmung versagt und wird das floristisch ergiebige Reutsee-Gebiet unter Naturschutz stellen. So lautet der erfreuliche Bescheid des Königshofener Landrats Dr. Grünwald auf den Protestschritt des Thüringerwald-Vereins, von dem wir in der „Farnkraut“ -Ausgabe 1/1967 Kenntnis gegeben haben. Trotzdem ist Wachsamkeit gegen weitere Landschaftsentwertung geboten. Das beweist ein dem Bundestag vorliegender Antrag, Bundesbaugesetz und Wasserhaushaltsgesetz entgegen den derzeit gültigen Schutzbestimmungen zu ändern. Verbandspräsident Georg Fahrbach hat zu diesem Antrag, der bereits viel Staub aufgewirbelt hat, wie folgt Stellung genommen: Nach, meiner Auffassung waren sich die Antragsteller nicht von vornherein im Klaren darüber, welche nachteiligen Folgen die Annahme des Antrags durch den Bundestag haben könnte. Zahlreiche Organisationen und Persönlichkeiten haben dies frühzeitig erkannt; auch der Verband Deutscher Gebirgs-und Wandervereine. Wir haben unsere Bedenken geltend gemacht. Eine von mir mitunterzeichnete sehr eingehende Stellung- nähme hat der Deutsche Naturschutzring abgegeben. Ich hoffe, daß all diese Bemühungen Erfolg haben werden. Der von den Bundestagsfraktionen …. eingebrachte Initiativantrag enthält Forderungen, die von ernster Gefahr für unsere Landschaft zu sprechen rechtfertigen. Er wirft die folgenden schwerwiegenden Fragen auf: Wird die Landschaft des Bundesgebietes weiter zersiedelt? Werden bald schon an zahllosen Stellen Wochenendhäuser entstehen, überall dort, wo die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Natur sie jetzt gerade noch verhindern können? Werden die Ergebnisse der mühsam erkämpften Flurbereinigung gefährdet? Wird die mit viel Mühe erreichte Einheit im Bauplanungsrecht aufs neue zersplittert?
Freibrief für Grundwasserverunreinigung
Nach dem Entwurf soll durch Landesgesetz vorgeschrieben werden können, daß im „Außenbereich", also in die freie Landschaft hinein, künftig weitere Bauvorhaben zulässig sein sollen, wenn dem „öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und die Vorhaben sich an bereits vorhandene Bebauung anschließen". Ferner sollen Landesgesetze die Möglichkeit schaffen, das Hausabwasser dieser neuen Bauvorhaben in das Grundwasser einzuleiten. ........
Nachtrag: wie bereits unter dem Thema in 1/1967 ausgeführt, entstand dort später tatsächlich eine Feriensiedlung, allerdings in Abstand zum See. Die Verbauung der Ufer, wie so oft in Oberbayern, konnte abgewendet werden. Sehr erstaunlich war aber der damalige Initiativantrag im Deutschen Bundestags, der Erleichterungen für den Bau von Wochenendhäusern vorsah. Heute würde man dies vermutlich als „Entbürokratisierung“ bezeichnen. Sehr erstaunlich ist allerdings die Idee, notfalls das häusliche Abwasser in das Grundwasser einleiten zu dürfen. An sich wäre das für das Oberflächenwasser gar keine so schlechte Idee, besonders bei großflächigen Landschaftsversiegelungen im Bereich von Gewerbegebieten. Natürlich nur mit der entsprechenden Filtertechnik. Für andere Abwässer ist dies natürlich sehr problematisch. Aber damals scheint diese Lobbyisten – Aktion doch gescheitert zu sein. Aber das Thema lag damals „in der Luft“. Viele waren eben zu Wohlstand gekommen und wollten ihr Geld anlegen. Eine Rolle mag szt. auch gespielt haben, dass nun doch immer mehr Leute ihre Wohnlage in der Stadt durch Verkehrslärm beeinträchtigt sahen. Der „Erholungsdruck“ auf die freie Landschaft begann sich zu regen. Andrerseits verschaffte die neue Mobilität die Möglichkeit, das Wochenenddomizil mit dem nötigen Gepäck komfortabel zu erreichen.
Siehe auch (interner link) Reutsee
Übrigens hat sich der Thüringerwald-Verein in der gleichen Ausgabe von “Das Farnkraut” mit einem weiteren Umwelt-Problem befasst, diesmal gewissermaßen vor der eigenen Haustür. Es ging um das Vorhaben, am “Grüber Stein” einen Steinbruchbetrieb einzurichten. Ferner wird hier über den Einsatz des Vereins zur Widmung verschiedener Bereiche als geschützter Landschaftsbestandteil. Es handelte sich um die sog. “Einberger Schweiz”, den “Thanner Grund” den Häslichgrund mit angrenzendem Mönchrödener Forst und die “Fischbacher Teiche”.
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