|
Heinz Ollmann-Kösling „Der Erbfolgestreit um Jülich – Kleve (1609 – 1614) Ein Vorspiel zum Dreißigjährigen Krieg“ Regensburg 1996
Bereits im Untertitel wird hier auf die Brisanz der geschilderten Ereignisse hingewiesen. Das Werk verfügt über eine sehr umfangreiche Bibliographie mit 206 Nennungen. Für nur knapp 100 Seiten eines eher kleinformatigen Textes ist dies recht viel. Ollmann-Kösling beginnt mit einer knappen Einführung in die politischen Verhältnisse im Deutschen Reich zu Beginn des 17. Jhdt. (S. 35 – 43). Die einzelnen Länder, also die Herzogtümer Jülich, Cleve und Berg, die Grafschaften Mark und Ravensberg sowie die Herrschaft Ravenstein werden kurz vorgestellt (S. 35 – 43); strukturelle Daten über Fläche, Einwohnerzahl und Wirtschaftsleistung aber nicht genannt. Die wirtschaftliche, konfessionelle und militärische Bedeutung werden auf S. 44 – 50 umrissen. Ebenfalls behandelt werden die Ereignisse und Umstände, die letztlich dazu führten, dass die Länder beim Erbfall 1609 zusammengehörten. In einzelnen war dies ziemlich verwickelt, ursprünglich handelte es sich um jeweils selbständige Gebiete mit eigener Geschichte, auch eigenem Wappen. In jedem Falle kann angenommen werden, dass der Gewinn auch nur eines der kleineren Länder einen ganz erheblichen Zuwachs für Sachsen-Coburg bedeutet hätte. Ein eigenes Kapitel („Europa“, S. 23 ff) ist dem europäischen Konfliktpotential gewidmet. Zu dieser Zeit war der Kampf um die Unabhängigkeit der Niederlande in vollem Gange. Die nördlichen Provinzen (calvinistisch) waren schon unabhängig, die Spanier waren aber noch in den südliche, katholisch gebliebenen beherrschend. Beide Parteien unterhielten Festungen in dem strittigen Gebiet. Sehr aktiv war auch Frankreich in seinem Kampf gegen das Habsburgerreich. Die Erbanspruchsteller werden ab S. 51 – 58 aufgeführt. Es waren dies demnach die Wettiner, Brandenburg, Pfalz-Neuburg, Pfalz-Zweibrücken, die Grafschaft Burgau , das Herzogtum Nevers und das Erzstift Köln. Die Wettiner Sachsen werden bei Ollmann-Kösling unter den Erbanwärtern an erster Stelle genannt (S. 52): Zitat: Den Gebrüdern Herzog Albrecht und Kurfürst Ernst wurden, dem Albertiner 1483 durch Kaiser Friedrich III (1415 – 1493), dem Ernestiner und seinen Nachkommen als eventuelle Nachfolger Albrechts in den Jahren 1486 und 1495 durch Kaiser Maximilian I., die Anwartschaften auf Jülich-Berg bzw. Jülich verliehen. Nachdem Wilhelm IV., Herr zu Jülich-Berg-Ravensberg, die Geburt einer Erbtochter verkünden konnte, mussten die bloßen Anwärter hinter dem natürlichen Erben zurückstehen. Anmerkung hierzu: Die wettinische Landesteilung war erst 1485, also zwei Jahre nach der Verleihung durch Friedrich III. Das Werk ist ansonsten ausgezeichnet mit Quellenangaben versehen; bei den kaiserlichen Akten aus 1483, 1486 und 1495 allerdings sind diese nicht vorhanden. Auch andere Autoren nennen die Belehnung durch Friedrich III, ohne nähere Angaben oder Hinweise. Näheres über den Inhalt dieser Urkunde war bisher nicht zu erfahren. Zitat: Im Jahre 1526 akzeptierte die kurfürstlich-ernestinische Linie des Hauses Sachsen schließlich die weibliche Erbfolgeordnung des Jülich-Kleveschen Ländervereines, (Anm. 173) Kurfürst Johann Friedrich heiratete in diesem Jahr die Klevesche Erbprinzessin Sibylle. Im Heiratsvertrag wurde das Erbfolgerecht auf das ungeteilte Herzogtum unter der Bedingung bestätigt, dass ihr Vater ohne männliche Erben bliebe (Anm. 174) Anmerkungen hierzu: Die „Fußnoten“ 173 und 174 bei Ollmann-Kösling beziehen sich auf Publikationen, die bereits im 19. Jahrhundert erschienen sind (J. H. Born, Heinrich August Erhard, Franz Reindl). „…ihr Vater“, das ist Johann III (1490 – 1539). Er hatte sehr wohl einen männlichen Erben, nämlich Wilhelm IV (1516 – 1592). Dieser wiederum hatte als Nachkommen die Erbtöchter Marie Eleonore (1550 – 1608) und Anna (1552 – 1632), die bzw. deren Gemahle bzw. Nachkommen sich schließlich durchsetzen sollten sowie Johann Wilhelm (1562 – 1609), der den Erbfolgestreit auslöste.
Auf S. 60 verweist Ollmann-Kösling weiterhin auf „die alte Erbverbrüderung“ zwischen dem Gesamthaus Sachsen und Jülich Berg. Demgegenüber sei es zu mehreren Rechtsverletzungen gekommen. Die Ehe von Johann von Cleve-Mark mit Marie von Jülich Berg (1510 im Kindesalter) oder genauer der hier geschlossene Erbvertrag, der praktisch eine Verschmelzung bedeute, sei von Kaiser Maximilian I bestätigt worden. Die Sachsen seien hierdurch „ausgeschaltet“ worden. Demgegenüber habe die 1527 geschlossene Ehe des sächsischen („Noch“)-Kurfürsten Johann Friedrich (1503 – 1554) mit Sybille von Kleve (1512 – 1554) einerseits die Erbansprüche auf Jülich-Berg wieder begründet, wozu Kaiser Karl V, der spätere Gegner von Johann Friedrich noch Erbansprüche auf Kleve-Mark bestätigte. Später habe Karl V wiederum im Widerspruch dem Herzog Wilhelm das Erbrecht für seine Töchter bestätigt Anmerkung: Als Quellen- bzw. Literaturhinweis für diesen gesamten Absatz ist genannt: Karl Brandi: „Der Augsburger Religionsfriede von 1555“, Göttingen 1927 sowie eine Urkundensammlung Dithmarus, Frankfurt 1721. Anmerkung: Gemeint ist mit “Herzog Wilhelm” offenbar Wilhelm V „der Reiche“ (1516 – 1592). Dieser hatte in zweiter Ehe (die erste war anulliert) Maria von Österreich (1531 – 1581), Tochter des (ab 1531) deutschen Königs und (ab 1558) Kaisers Ferdinand (1503 – 1564) und Nichte Karls V geheiratet. Die Töchter sind zunächst Marie Eleonora (1550 – 1608), vermählt mit Albrecht Friedrich (1553 – 1618), Herzog von Preußen, Anna (1552 – 1632), vermählt mit Pfalzgraf Philipp Ludwig von Pfalz – Neuburg (1547 – 1614). Deren Erbansprüche sollten sich in der nächsten Generation durchsetzen (Johann Sigismund von Brandenburg (1572 – 1619); Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, (1578 – 1653). Zu erwähnen wäre noch Magdalena Margarete (1553 – 1633), vermählt mit Johann Pfalzgraf von Zweibrücken (1550 – 1604)..
Deutlich wird: die Rechtslage war und ist äußerst verwickelt; der Rechtsweg war wenig erfolgversprechend. Die Konkurrenten waren an Macht dem kleinen Herzogtum Coburg weit überlegen.
Der rein formale Erbanspruch der Wettiner und damit auch des Coburger Herzogs ist vor diesem Hintergrund schwer nachvollziehbar, ohne auf den Inhalt der Erbverbrüderung, kaiserlichen Verleihungsurkunden bzw. des Ehevertrags Sybille zurückgreifen zu können. Ollmann-Kösling schildert im Folgenden die weiteren Ereignisse. Bei ihm liest sich dies allerdings wesentlich komplizierter (59 ff) als in dem Werk von P. Jos. Heinrichs. Die formale Besitzergreifung durch die Abgesandten aus Brandenburg und Pfalz Neuburg erwähnt natürlich auch er (S. 64), wenn auch weniger ausführlich und anschaulich wie das, wie schon gesagt, nicht sehr wissenschaftliche Werk von Heinrichs. Wie dem auch sei, diese zunächst übrigens keineswegs als Gewaltakte anzusehenden Fakten hatten letztlich Bestand. Im folgenden werden die besitzergreifenden Staaten „Possidierende“ genannt. Erwähnenswert die Reaktion Kaisers Rudolf II – S. 67, des Papstes – s. 69. Ziel: „Einziehung“ der Länder an den – Habsburger – Kaiser. Das wiederum lehnten die Gegner Habsburg’s ab, insbesondere Frankreich. Auch der Vatikan hatte seinen eigenen Standpunkt, er wollte in jedem Falle eine protestantische Übermacht am Niederrhein verhindern. In diesem Zusammenhang kommt noch einmal der Anspruch Sachsens zur Sprache:
Zitat Seite 75: …denn der Kaiser nahm beispielsweise die Erbansprüche Sachsens durchaus ernst. Im Übrigen war es bisher nicht gelungen, einen Ausgleich zwischen Österreich und Sachsen herzustellen. Zwar hatte Kursachsen dem Kaiser wiederholt angeboten, seine Ansprüche (gegen die Lausitz) zu tauschen, Anm. 253 aber die Böhmen verhinderten dieses Kompensationsgeschäft. Anm. 254 Kursachsen wusste bei dem geplanten Geschäft das herzogliche Haus Sachsen zunächst hinter sich. Als aber deutlich wurde, dass der Kaiser sich nicht gegen die Haupt-Erbanwärter durchzusetzen vermochte, nahm man diese Schwäche zum Anlass, sich in der Tauschangelegenheit zurückzuhalten, zumal sich die protestantischen Sachsenherzöge von Coburg und Eisenach ohnehin gegen eine Stärkung der Hausmacht des katholischen Hauses Habsburg aussprachen. Ihre Haltung, die von Frankreich, Holland und England unterstützt wurde, gewann an Bedeutung und zerstörte das anfängliche Einvernehmen der Sachsen. Anm. 255 Zudem war zu bedenken, dass das Interesse der Habsburger an Jülich-Kleve angesichts auch der nahen, nämlich verwandtschaftlichen Beziehung um so schneller Frankreich mit seinen antihabsburgischen Aktivitäten auf den Plan rufen musste…. Anmerkungen 253 – 255: Moritz Ritter: „Sachsen und der Jülicher Erbfolgestreit“, München 1874 und Philipp Hildebrandt: „Die päpstliche Politik in der…Jülich-Klevischen Frage“, Rom 1913
Als wichtiges Ereignis nennt der Verfasser dann den „Dortmunder Vergleich“ von 1609. Dessen wesentliches Ergebnis: Gemeinsame Regierung und Verwaltung; Abwehr anderer Bewerber.
Hierzu die Anmerkung 261: Erika Kossel: „Reichspolitik des Pfalzgrafen Philipp Ludwig“, Frankfurt 1970. Der (Habsburger) Kaiser erkannte, so der Verfasser weiter, diesen Vertrag nicht an. Es kam noch im Jahre 1609 zur Besetzung der Festung Jülich durch Erzherzog Leopold (1586 – 1632). Es spielte sich auch das ab, was man heute als „diplomatisches Tauziehen“ bezeichnen würde. Es ging jeweils darum, Verbündete zu gewinnen. Einen ganz großen Krieg hat nach Auffassung Ollmann-Köslings und anderer Historiker letztlich aber das Attentat auf den französischen König Heinrich IV verhindert (14. Mai 1610). Wie schon vorher aufgeführt, ging es Frankreich immer darum, die Habsburger-Macht zu bekämpfen. Es war durchaus ein ähnliches Konfliktpotential vorhanden wie beim 30jährigen Krieg. Der französische König wollte die Gelegenheit nutzen, die Macht der Habsburger zu brechen. Noch kam es nicht zum ganz großen Krieg.
Am 7. Juli 1610 belehnte der Kaiser den Kurfürsten Christian II von Sachsen und „15 weitere Edelleute“ mit den Erbländern. Anmerkung 283 hierzu: J. H. Born (Hsg): „Gesammelte Urkunden….“, Jahrbuch für Orts- und Heimatkunde der Grafschaft Mark“, 1895 ff. Zu den „15 Edelleuten“ hat vermutlich auch Herzog Johann Casimir gehört.
Dann erfolgte die Besetzung der Festung Jülich durch Erzherzog Leopold im Auftrag des Kaisers und Belagerung durch die Possidierenden und deren Verbündete. Jülich wurde schließlich im Sept. 1610 eingenommen. Erzherzog Leopold zog ab und sollte später eine bedeutende Rolle als Statthalter und Regent in Tirol und Vorderösterreich spielen. Aus einer Zeittafel „Heidelberger Geschichtsverein“ hierzu, zusammenfassend: 16. Juni 1609: die Hauptstädte des Herzogtum Kleve-Jülich-Berg huldigen dem Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg und dem Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg als Erben des Landes, wovon der erstere seinen Bruder, den Markgrafen Ernst und der andere seinen Sohn Wolfgang Wilhelm zu Statthaltern einsetzt. Beide rücken mit Truppen ein, einigen sich auf eine gemeinsame provisorische Regierung und garantieren volle Bekenntnisfreiheit. Darauf läßt der Kaiser Truppen nach Jülich einmarschieren. Die beiden Erben finden Verbündete in den Generalstaaten, England und Frankreich. Durch den Mord an dem französischen König Heinrich IV. bricht die anti-habsburgische Front zusammen. Ein Krieg kann gerade noch verhindert werden. Nun bricht der Streit zwischen den beiden Erben wieder auf und kann erst mit dem Xantener Vergleich am 12. November 1614 beigelegt werden. Pfalz-Neuburg trat zur katholischen Konfession über, Brandenburg zur calvinistischen (Ollman-Kösling S. 90). Die Konfessionen hatten in dem Konflikt eine Rolle gespielt (Ollmann-Kösling S. 29ff). Die tatsächlichen Ausübung der Macht folgte nicht immer den Konfessionsgrenzen. Im Jahre 1614 kam es dann im strittigen Gebiet zu Feldzügen der Spanier unter General Ambrosia Spinola und der Niederländer („Generalstaaten“) unter Moritz von Oranien, übrigens ein Enkel der in der Morizkirche verewigten Agnes von Hessen aus deren erster Ehe mit Moritz von Sachsen. Es kam schließlich im Vertrag von Xanten am 12. Nov. 1614 zu einem faktischen Ende des Streits; insbesondere einigten sich die Parteien auf Teilung: Jülich und Berg an Pfalz-Neuburg (Wittelsbacher), Kleve, Mark Ravensberg und Ravenstein an Brandenburg.
Für Brandenburg (später Preußen) der erste Gebietsgewinn im westlichen Deutschland; im 19. Jhdt. sollte Preußen das gesamte Rheinland und Westfalen gewinnen.
Zu Anfang des 19. Jhdt. vereinigten sich die pfälzer mit den altbayerischen Linien der Wittelsbacher zum neuen Königreich Bayern. Allerdings musste Bayern die niederrheinischen Gebiete an Napoleon abtreten, erhielt dafür aber den größten Teil von Franken und vorübergehend auch Tirol.
Wenn wir uns all dies betrachten, kommt die Frage auf: was konnte das kleine Sachsen-Coburg unter Johann Casimir hier ausrichten? Was außer glanzvollen Titeln und prächtigen Wappen gewinnen?
Um die formale Gültigkeit der Ansprüche beurteilen zu können, müsste man mehr wissen:
· Über die von Ollman-Kösling auf S. 60 erwähnte „alte Erbverbrüderung“ zwischen Jülich-Berg und Sachsen · Die Verleihung der Erbanwartschaften verschiedener Kaiser in den Jahren 1483, 1486 und 1495 · Den Ehevertrag zwischen Johann Friedrich I und Sybille von Kleve im Jahre 1526
Zu untersuchen wäre auch, inwieweit die kaiserlichen Verleihungen an Sachsen nach 1609 nicht etwa Taktik waren, um die eigenen Ambitionen zu sichern.
Herzog Johann Casimir war nach allem, was wir über ihn wissen, doch sicher Realpolitiker genug, um die Grenzen seiner Möglichkeiten zu kennen.
Wie von Walter Schneier und auch Margarte Karolina Kinner erwähnt, hat Johann Casimir viel Geld in die Sache investiert.
Hat er darauf gebaut, dass es für die Habsburger Kaiser opportun sein könnte, die Herrschaft ihm ganz oder teilweise einzuräumen? Hans Detlef Bürger
|
|||
| [home] |