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Separate Radwege dienen der Sicherheit
In der „np“ vom 9. Jan. war das offensichtlich dringliche Problem der Benutzungspflicht für die bei uns aber eher „dünn gesäten“ Radwege die Rede. Ein Widerspruch: Diesem Artikel vom 9. Jan. ist ein Foto von einem Radrennen vorangestellt. Ein Radrennen hat aber mit der Teilnahme von Fahrrädern am Straßenverkehr nicht viel mehr zu tun als etwa ein Tourenwagenrennen mit der PKW-Fahrt zum Wochenendeinkauf. Unsere Straßen sind zuerst öffentlich-rechtliche Infrastruktureinrichtungen, die viel zitierte Verbindung „von A nach B“ und nicht Freizeitsportanlagen. Zur Optimierung dieser Abläufe kann es sinnvoll sein, Kraftverkehr und die in aller Regel langsameren Radfahrer zu trennen. Dass ein Bedürfnis nach getrennten Radwegen besteht, beweist unter anderem die Nutzung von Gehwegen durch Radfahrer, worüber erst vor einigen Wochen Klage geführt wurde (siehe „np“ vom 22. Okt. 2010). Damals war zwar von „Radlrambos“ die Rede, aber auch davon, dass sich Radler im Bereich „Thüringer Kreuz“ auf der Fahrstraße unsicher fühlen. Natürlich ist Radfahren auf dem Gehweg im Allgemeinen nicht erlaubt, außer für Kinder. Ein Beispiel, dass getrennte Radwege sehr wohl der Sicherheit und Effizienz nützen, bietet die Stadt Bamberg. Dort wurde 1994 einen Radwegenetzplan verabschiedet und 2004 sogar ein eigener Radwege-Stadtplan herausgegeben. Nicht nur, aber auch deshalb erreicht diese Stadt einen Anteil des Fahrrads von 22 v. H. am Gesamt-Verkehrsaufkommen. Quelle ist die offizielle Website der Stadt Bamberg, wo es u. a. bezüglich des Radwegenetzplans heißt: „Die Maßnahmen bestanden vor allem aus Furtmarkierungen und Roteinfärbungen im Kreuzungsbereich bzw. im Verlauf von Radwegen, Radwegabsenkungen, aus Grünzeitverlängerungen und teilweise separaten Radwegsignalisierungen für Radfahrer an Ampeln. Daneben wurde auch an einigen Stellen der bestehende Radweg verbreitert bzw. ein fehlendes Radwegstück ergänzt.“ Darüber hinaus wurden einige Fahrradstraßen ausgewiesen sowie in mehreren Fällen Radfahren entgegen Einbahnrichtung zugelassen. Neben dem individuellem Kraftverkehr und dem ÖPNV könnte das Fahrrad eine weitere Säule der Verkehrsinfrastruktur sein, wenn entsprechende Mittel investiert werden. Gerade im Städtischen Bereich ist das Fahrrad in erster Linie eine umweltfreundliche, effiziente und auch kostengünstige (Parkgebühren!) Alternative für den individuellen Kraftverkehr. Den Radsportlern aber muss wohl eigentlich nicht gesagt werden, dass es in unserem Umland genügend Straßen gibt, wo sie ihre Trainingseinheiten abspulen können, wo es keinen Radweg gibt und wohl auch nie einer kommen wird. Ist es zu viel verlangt, sich die ersten Kilometer etwas „zurückzunehmen“? Bedauerlich wäre es jedenfalls, wenn die Bereitschaft der Kommunen, Radwege zu bauen, weiter zurückgehen würde.
Hans D. Bürger
Nachtrag: dies sollte ein Leserbrief werden, der aber nicht erschienen ist. Dies liegt u.a. daran, dass wir uns über Kürzungen nicht einigen konnten.
Ich kann daher an dieser Stelle noch etwas deutlicher werden.
Die Sicherheit hat Vorrang vor allen anderen Interessen. Ich wehre mich gegen die Darstellung, wonach es zwischen leicht taprigen Gelegenheitsradfahrern und jungdynamischen Supersportlern anscheinend nichts gibt. Ich habe kein Verständnis für das Entgegenkommen verschiedener Ämter und Institutionen, wie es in dem besagten Artikel in der “np” zum Ausdruck zu kommen scheint. Die Regelung in der StVO, wonach Benutzungspflicht nur in besonderen Gefahrensituationen angeordnet werden kann, halte ich für falsch. Es sollte hier der Rechtsbegriff vom “pflichtgemäßen Ermessen” angewendet werden. Die Ausführungen des Sprechers des ADFC sind nach meiner Einschätzung sicher nicht ganz falsch, aber auch zu wenig konkret.
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