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Zu Anfang 1967 erhob erstmals der Thüringerwald-Verein Protest gegen ein öffentliches Erschließungsprojekt. Projekte dieser Art wurden damals noch nicht als Bedrohung der Lebensgrundlage angesehen, selbst Flugplätze und Straßen (noch) nicht. Nun hatte ja die Landschaftszerstörung noch längst nicht das Ausmaß angenommen das heute der Fall ist. Noch hatten sich nicht Supermarkt-Gewerbegebiete nicht in die Landschaft hineingefressen, von Massenmotorisierung konnte nur ansatzweise die Rede sein. Selbst gegen die Nutzung der Atomkraft erhob sich Widerstand – wenn überhaupt – nur gegen den Einsatz als Kriegswaffe.
Der Staffelberg war für den Gründer unseres Zweigvereins, Emil Rädlein (1855-1925) ein Ort nahezu mystischer Verehrung. Kaum zu glauben: Rädlein führte einst eine stattliche Gruppe Wanderer von Coburg nachts über Vierzehnheiligen zum Staffelberg, nachzulesen in seinem zweibändigen Werk “Im Umkreis der Fränkischen Krone”!
Aus „Das Farnkraut“ Nr. 2/1967
Hände weg vom Staffelberg
Die Fernsehtechnik bedroht Oberfrankens bedeutendstes Naturdenkmal Trotz intensiver Bemühungen um einen geeigneten Standort für den Umsetzer, der den Bewohnern des Obermaingebietes zu einem besseren Empfang des Zweiten und Dritten Fernsehprogramms verhelfen soll, beharrt die Bundespost auf ihrem Plan, auf dem Staffelberg einen 40 Meter hohen Betonmast sowie Betriebsgebäude zu errichten und eine Zubringerstraße anzulegen. Die Front gegen diese den Albfrieden empfindlich beeinträchtigende Zweckentfremdung des sagenumwobenen einzigartigen oberfränkischen Natur- und Kulturdenkmals hat sich dementsprechend versteift. In ihren lautstarken Mahnruf „Hände weg vom Staffelberg!" hat auch der Thüringerwald-Verein mit einer stichhaltig begründeten Denkschrift eingestimmt.
Erfreulich zunächst: Die Kunde von den bereits eingeleiteten Restaurierungsarbeiten am historischen Adelgundis-Kirchlein, von der Installation hygienegerechter sanitärer Anlagen bei der vielbesuchten Bergklause sowie von den parallel laufenden Ausgrabungen des Landesamtes für Denkmalspflege. Die inzwischen bereits freigelegten Spuren alter Befestigungsanlagen im Dolomitplateau bestätigen die geschichtliche und kulturhistorische Bedeutung dieses vorchristlichen Mittelpunktes einer keltischen Siedlung. Als solcher erfüllt der Staffelberg die Voraussetzung zu den allgemeinverbindlichen Schutzbestimmungen für bedeutsame Naturdenkmale. Seiner geologischen und floristischen Eigenarten wegen rechtfertigt er ebenso die Anwendung der Natur- und Landschaftsschutzgesetze. Sie sind, wenn auch befristet, bereits wirksam geworden, als in den zurückliegenden Jahren die Strom- und Telefonleitungen zur Bergklause unterirdisch verlegt werden müssten. Um Anerkennung unbefristeter Schutzwürdigkeit für den Staffelberg ist das Landratsamt Staffelstein bemüht, unterstützt von den Heimat- und Fremdenverkehrsorganisationen in Staffelstein und Lichtenfels, von den örtlichen Sektionen des Alpenvereins, vom Thürin- gerwald-Verein und von den zuständigen Kirchenbehörden. Auch mit ihren Anliegen identifizierte sich die Denkschrift des Thüringerwald-Vereins, wenn sie nachweist, dass das Adelgundiskirchlein ein seit mehr als 300 Jahren im Schutz der Kirche stehendes Wallfahrtsziel und das von ihm gekrönte Staffelberg-Plateau als geweihte Stätte der Verehrung für eine Schutzheilige zu respektieren ist. Die Erinnerung an die „für jedermann verbindlichen Bestimmungen des Natur- und Landschaftsschutzes" verbindet der Thüringerwald-Verein mit einem Hinweis auf die förderungswürdigen Bestrebungen der „Aktion ortsnahe Erholungsgebiete". Er verweist in diesem Zusammenhang auf die soeben vollzogene Umwandlung der im Staffelbergbereich gelegenen Heilstätte Schwabthal in ein Zentralsanatorium für Herz-, Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen sowie in eine Kur- und Erholungsanlage für berufstätige Menschen. Der Vermerk, dass eine Beeinträchtigung solcher Dienstleistungen für die Volksgesundheit nicht zu verantworten sei, erscheint in diesem Falle besonders gerechtfertigt. Dreht es sich doch um einen Genesungs- und Erholungsraum für werktätige Berliner. Schließlich weist der Thüringerwald-Verein nach, dass der projektierte Fernsehumsetzer auf dem Staffelberg nicht zu vereinbaren ist mit Artikel 141 der Bayerischen Verfassung. Danach hat nicht nur unter Natur- und Landschaftsschutz stehendes oder zu stellendes Gebiet, sondern die gesamte freie Landschaft primär der Erholung des Volkes zu dienen. Eindeutig besagen die bereits wirksamen Ausführungsbestimmungen zu diesem Verfassungsartikel und ein im Landtag zur Entscheidung anstehender noch weitergehender Gesetzentwurf, dass bauliche Anlagen und landschaftliche Veränderungen unzulässig sind, welche die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen und die Volksgesundheit nachteilig beeinflussen. Das sind Argumente, die den Ruf „Hände weg vom Staffelberg!" umso mehr rechtfertigen, als sich im benachbarten Jurabereich genügend Höhen anbieten, die für den geplanten Umsetzer nicht weniger geeignet erscheinen als der Staffelberg. Bei einem Gespräch mit dem Vizepräsidenten der Regierung von Oberfranken in Bayreuth, an dem auch der Thüringerwald-Verein beteiligt war, wurde auf die Eignung von Spitzberg und Altem Staffelberg besonders verwiesen. Auf Lichtenfelser und Staffelsteiner Anregung hin sind jetzt auch der Dornig (530 m), der Gorkum (578 m), der Kemnitzen-Berg (575 m) und die Höhen bei Lahm und Kümmersreuth (je 565 m) im Gespräch. Wir pflichten dem „Lichtenfeiser Tagblatt" bei, wenn es feststellt: „Was nicht hingenommen werden darf, weil es nicht sein kann, ist der Versuch, mit dem gigantischen Mast ausgerechnet eines der schönsten Landschaftsbilder Oberfrankens zu zerstören. Der Staffelberg, ein hochgerühmter Treffpunkt der Jugend, bildet mit Banz, Vierzehnheiligen, dem Veitsberg und dem Jurawall eine ungemein harmonische, einzigartige Einheit, in kultur- und naturverbundenes erstrangiges Kabinettstück landschaftlicher Schönheit. Dichter und namhafte Schriftsteller nennen das Geviert hochgemut den Obermaintal-Gottesgarten, Kulturhistoriker sprechen von der Goldenen Pforte um Frankenland, und ein bedeutender Wandersmann prägte für die Rundschau auf dem Staffelerg das Wort von der Lieblichkeit der Welt. Der Natur- und Landschaftsschutz hätte seinen Sinn verloren, wenn ausgerechnet dieses Edelstück unserer Heimat technischen Vorteilen geopfert würde." Dem haben wir nichts hinzuzufügen.
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