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hierzu mein Leserbrief an die “np”, leicht gekürzt publiziert am Di, 5. Mai:
Lärmschutz ist das Stiefkind
Als vor nunmehr zehn Jahren das Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren für die „A 73“ lief, da hatten es Kritiker und Skeptiker schwer, sich öffentlich Gehör zu verschaffen. Auch die Eröffnung war Anlass für allgemeine Jubelfeiern. Nur langsam kamen auch Geschädigte zu Worte. Im uns benachbarten Landkreis Lichtenfels fand sich anerkennenswerter Weise Landrat Reinhold Leutner bereit, Sorgen und Nöte der Geschädigten öffentlich anzuhören und Wege der Abhilfe zu suchen. Leider fühlte sich im Bereich Coburg hierfür bisher niemand zuständig. Nun die Antwort – eine glatte Absage vom Innenministerium – siehe „np“ v. 22. 4. 2009. Es ist nicht nur dieses Ergebnis, welches betroffen macht. Es ist die Art und Weise. Jedenfalls so, wie es in der „np“ publiziert wurde, lässt die ministerielle Antwort jedes Einfühlungsvermögen, jedes Verständnis für die betroffenen Anlieger vermissen. Dabei handelte es sich bei der Veranstaltung am 10. Dez. 2008 im Landratsamt Lichtenfels keineswegs etwa um eine Versammlung von Neinsagern und Technikfeinden, das ging aus den Zeitungsberichten sehr deutlich hervor. Klar ist: die Lärmbelastung ist zu hoch. Sind nun die Gesetze falsch, d. h. die Grenzwerte laut Bundesimmissionsschutzgesetz – „TA Lärm“ zu hoch oder ist es die Durchführung? Zum Verfahren: man kann ja zur Not noch verstehen, wenn vor dem Bau zunächst von theoretischen Berechnungen, den „Prognosen“ ausgegangen wird Aber das Ergebnis muss für Nachbesserungen offen sein, es darf nicht einfach an den theoretischen Werten festgehalten werden. In der Antwort aus dem Ministerium wurde auf die noch recht geringe Verkehrsdichte auf der „A 73“ hingewiesen. Gerade deshalb wird aber nicht selten sehr schnell gefahren, und zwar heutzutage nicht mehr mit nur mit windschlüpfrigen Sportcoupés.
Anmerkung: der letztere Halbsatz wurde beim Abdruck weggekürzt. Dabei hatte ich mich selbst noch “zurückgenommen”, und zwar auf die Erwähnung, was ich eigentlich meinte, verzichtet, nämlich dass hohe Geschwindigkeiten heutzutage auch von Vans, Großraumlimusinen, Luxus-Allrad-Boliden gefahren werden.
Erstaunlich ist der Hinweis, dass 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) nächtens nicht überschritten werden. Das sind schon sehr hohe Werte, die meines Wissens nur für Industriegebiete gelten. Im übrigen sind meines Erachtens die rechtlichen Bestimmungen verbesserungsbedürftig. Maßgeblich ist nach der gegenwärtigen Rechtslage für die zulässige Lärmbelastung eines bestimmten Wohnbereiches allein die Einstufung lt. dem Bebauungsplan der Kommune. Gerade bei neuen Wohngebieten im ländlichen Raum muss aber oft Rücksicht auf „ältere Rechte“, bereits bestehende Betriebe genommen werden, daher z. B. „Mischgebiet“ statt Wohngebiet. Das ist aber sehr wohl hinzunehmen, weil sich ja jeder vorher überlegen kann, wohin er baut. Bei neuen Verkehrsprojekten müsste zum Schutz von Wohnbereichen aber eigentlich immer die strengste Regel gelten, und das sind derzeit 50 dB(A) für „reine Wohngebiete“.
Wie sehr der Lärmschutz für die Anlieger von Verkehrswegen und Einrichtungen welcher Art auch immer das Stiefkind ist, das zeigt sich wieder einmal deutlich bei der unlängst entbrannten Diskussion um ein generelles Tempolimit auf den Autobahnen. (Fast) alle Parteien beeilten sich, ihre Ablehnung kundzutun, geht es doch wieder einmal um
die Lufthoheit über den Stammtischen!
Freie Fahrt für freie Bürger!
lautet, ausgesprochen oder nicht, die Parole!
Dass es nicht allein um den Klimaschutz und die Verkehrssicherheit, sondern auch um die Wohn- und Lebensqualität für die Anlieger geht, scheint vor allem die Wahrer der Freiheit auf den Autobahnen nicht zu interessieren.
Dabei ist der Fahrzeuglärm eben auch vom Tempo direkt abhängig; zumal hohe Geschwindigkeiten heute eben nicht nur von windschlüprigen tiefgelegten Sportcoupés erreicht werden, sondern auch von voluminösen Vans und Allrad-Boliden, sogar auch von Kleintransportern.
Hans D. Bürger
Nachtrag Januar: Neuesten Pressemeldungen zufolge soll es nun doch ein Tempolimit im Bereich Lichtenfels - Kösten geben. Außerdem sind seit einigen Monaten Lärmschutzverbauungen im Bereich “Zapfendorf” der “A 73” im Gange. Warum gerade dort, ist auch in der Pressemitteilung der Autobahndirektion Nordbayern vom 30.06.2009 nicht zu entnehmen.
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