Alle Kommentare geben ausschliesslich die Meinung und Einschätzung des Verfassers wieder, nicht eine Stellungnahme des Thüringerwald-Vereins Coburg.

Coburger Stadtrat als Werbekosten-Kontrolleur?

Von Hans D. Bürger

Kann es eigentlich Aufgabe des Stadtrates zu Coburg sein,  Ã¼ber den Werbeaufwand eines selbständigen Wirtschaftsunternehmens zu befinden? So geschehen indes jüngst auf der Sitzung des Stadtrates zu Coburg am 19. November im Jahre des Herrn 2009. Betroffen wären auch wir, denn das Wirtschaftsunternehmen „SÜC“ inserierte bisher auch in unserer Zeitschrift „Das Farnkraut“ ebenso wie in anderen, ähnlich strukturierten Vereinszeitschriften. Aber darum ging es zunächst nicht, sondern um Werbung beim HSC 2000. Und Werbung für den Verkauf elektrischer Energie wäre unnötig, so eine der Ratsfrauen  lt. „np“-Pressebericht vom 20.11., weil die „Stadtwerke“ doch ein „Monopol“ hätten. Es scheint der betreffenden Ratsfrau manches entgangen zu sein, dass es „die Stadtwerke“ längst nicht mehr gibt, sondern statt ihrer die „SÜC Energie und H2O GmbH“ und dass zudem der Strommarkt längst liberalisiert ist. Dies bedeutet, dass jedermann den Energieanbieter wechseln kann, theoretisch und durchaus auch praktisch. Man spricht in diesem Falle von „Durchleitung“.

Die Stromanbieter stehen also sehr wohl im Wettbewerb. Darüber hinaus ist es durchaus üblich und verbreitet, dass sich regionale Unternehmen bei regionalen Vereinen in dieser oder ähnlicher Form engagieren.  Verantwortlich für diese Aufwendungen ist primär der der GmbH-Geschäftsführer, dessen Namen auf jedem Schreiben unten steht. Einfluss hat der Anteilseigner nur über die Aufsichtsratsfunktionen. So will es das GmbH-Gesetz. Lt. „np“-Bericht ging „ein Raunen“ durch den Stadtrat. Vielleicht blätterten alle im GmbH-Gesetz?

Die Geschäftsführung unterliegt der Prüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer nach HGB und GmbHGes, zudem auch noch durch die Finanzbehörden in steuerlichder Hinsicht. Externe Prüfer wären übrigens auch da, wenn es sich noch um “Betriebe gewerblicher Art” handeln würde, ebenso wie die Stadtverwaltung selbst.

 

 

DSC_9981

“Sponsoring”, auch beim Schlossplatzfest; hier 18.07.2009. Ohne dieses Engagement der regionalen Wirtschaft würde manches nicht “laufen...”.

Das Thema scheint unerschöpflich zu sein, immer noch erschienen Stellungnahmen in den Zeitungen. Nochmals: verantwortlich für betriebliche Ausgaben einer GmbH ist der Geschäftsführer, die Kontrolle durch den Anteilseigner ist demgegenüber sekundär. Im Allgemeinen werden laufende Betriebsausgaben eines Unternehmens nicht in der Öffentlichkeit diskutiert, auch wenn es an sich nichts zu verbergen gibt. Werbekosten, und dazu gehört auch das sog. Sponsoring, ist ebenso laufender Aufwand wie Gebäude-, Personal- oder Fuhrparkkosten.

-hdb-

Kontakt   Impressum

Zur Gesamt-Übersicht der Website: sitemap